Hygienekonzept für eine Kleidertauschveranstaltung
Bei Kleidertauschveranstaltungen geht es normalerweise turbulent zu. Um trotz der aktuellen Situation eine Möglichkeit zum Tauschen/ Verschenken von Kleidung bieten zu können, haben wir das folgende umfangreiche Hygienekonzept erstellt und nach den Erfahrungen der ersten Veranstaltung angepasst.
Wir möchten die Nutzung so unbürokratisch wie möglich gestalten, wollen und müssen aber gleichzeitig verantwortlich handeln und keine unnötigen Risiken eingehen. Entsprechend wird besonders auf das geltende Abstandsgebot von 1,5m geachtet, um eine ausreichende Vorbeugung von Infektionen zu gewährleisten.
1. Einrichtungsbezogene Maßnahmen
a) Vor dem Hauseingang können die Anwesenheitszettel genommen und ausgefüllt werden, ohne ausgefüllten Anwesenheitszettel gibt es keinen Einlass. Diese Daten werden vier Wochen aufbewahrt, um im Falle einer Infektion alle Kontakte informieren zu können und danach vernichtet.
b) Im Eingangs-Flurbereich des Hauses ist ein Desinfektionsmittelspender aufgestellt, dieser ist beim Betreten des Flurs zu verwenden. Dort hängt außerdem Informationsmaterial aus, das über die im Haus geltenden Hygienevorschriften informiert.
c) Die Notwendigkeit der Nutzung von Kontaktflächen wird durch Maßnahmen wie für den Zeitraum der Veranstaltung dauerhaft geöffnete Türen und Absperrung von Sitzmöglichkeiten reduziert.
d) Da sich unsere Einrichtung an einem am Wochenende mittelmäßig frequentierten Gehweg befindet, sind wir bestrebt, die Menge an Wartenden vor der Tür möglichst gering zu halten. Um eine Warteschlange zu verhindern, erhalten die Nutzer*innen bei Ankunft eine Nummer. Diese ist auf dem Anwesenheitszettel auf dem sie auch ihre Daten eintragen müssen zu finden. Es hängt ein Plakat aus, das genau aufzeigt, welche Wartenummer zu welchem Zeitraum tauschen kann.
e) Es werden immer 25 erwachsene Personen für je eine halbe Stunde entsprechend der Nummer auf dem Anwesenheitszettel eingelassen. Diese erhalten im Tausch gegen den Anwesenheitszettel mit allen erforderlichen Daten einen Besucherausweis, den sie bei Verlassen des Geländes wieder abgeben müssen. Je ein Kind bis zum Alter von 12 Jahren kann mit einer erwachsenen Person ohne eigene Einlasskarte hinein.
2. Organisation des Geländes
a) Am Eingang des Hauses befindet sich zu jeder Zeit mindestens ein*e Mitarbeiter*in des Stadtteilzentrums, die*der den Zugang beschränkt, über die einzuhaltenden Maßnahmen informiert, den Anwesenheitszettel entgegennimmt und die Besucherausweise ausgibt/wieder annimmt.
b) Alle anwesenden Mitarbeiter*innen des Stadtteilzentrums haben das Recht Personen, die sich nicht an die Maßnahmen/Zugangsbeschränkungen halten, den Zugang zu verwehren bzw. sie des Hauses zu verweisen.
c) Am gesamten Veranstaltungsort ist durch Bodenmarkierungen/Schilder ein Wegeleitsystem installiert, das dazu dient, den Abstand geordnet einhalten zu können.
d) Zusätzlich zu diesem Wegeleitsystem hängen Schilder mit Personenzahlen aus. Diese beziehen sich entweder darauf, wie viele Personen sich gleichzeitig in dem jeweiligen Raum aufhalten dürfen oder darauf, wie viele Personen gleichzeitig an einem Tisch/Kleiderständer stehen dürfen.
e) Zur besseren Übersicht gibt es ab jetzt feste Orte für einzelne Kleidungsstücke, die vorher bekannt sind und verhindern sollen, dass Personen, die gezielt nach etwas suchen, unnötig über das Gelände streifen müssen.
3. Personenbezogene Maßnahmen
a) Alle Personen müssen sich bei Betreten der Veranstaltung die Hände desinfizieren, dazu steht Desinfektionsmittel im Eingangs-Flur bereit.
b) Alle Beteiligten müssen grundsätzlich eine Mund-Nasebedeckung für den Zeitraum der Veranstaltung tragen.
c) Personen mit Symptomen einer Atemwegsinfektion werden gebeten, nicht zur Veranstaltung zu erscheinen und werden nicht eingelassen.
4. Ortsspezifische Maßnahmen
a) Geplant ist die Veranstaltung zunächst in den Sommermonaten im Garten durchzuführen, auch um das Infektionsrisiko nochmals zu senken. Alle Türen dorthin werden geöffnet, um eine Benutzung der Türklinken/Türöffner verhindern zu können.
b) Im Falle eines Regentags findet der Kleidertausch hauptsächlich im Aktionsraum und im Galerieraum statt. An den Zulassungsbeschränkungen und restlichen Maßnahmen ändert sich dadurch nichts. Um das Infektionsrisiko in den Innenräumen zu senken wird regelmäßig gelüftet bzw. werden die Fenster bei angenehmen Temperaturen für die gesamte Veranstaltungszeit geöffnet.
5. Vorgehen bei Bekanntwerden einer Infektion
Für das gesamte Haus wurden je zwei verantwortliche Ansprechpartner*innen pro Einrichtung benannt, die informiert werden müssen, wenn eine Infektion im Haus bekannt wird. Da die Veranstaltung von Mitarbeiter*innen des Stadtteilzentrums durchgeführt wird und die Teilnehmer*innenliste beim Stadtteilzentrum aufbewahrt wird, kümmern diese sich um die weitere Bekanntgabe.
Dieses Hygienekonzept ist auf die Umsetzung der Neunten Verordnung zur Änderung der SARS-Cov-2-Eindämmungsmaßnahmenverordnung ausgerichtet und wird bei weiteren Änderungen, besonders bei erneuten Beschränkungen, angepasst oder gegebenenfalls ausgesetzt.
Letzte Änderung: 24.07.2020